Rettungsdienst in der Stadt Hildesheim
Die Berufsfeuerwehr Hildesheim organisiert als Träger des Rettungsdienstes für die Stadt Hildesheim die Notfallrettung, die Notfalltransporte sowie den qualifizierten Krankentransport.
Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim agieren beide Trägerschaften zusammen, so wird der flächendeckende und bedarfsgerechte bodengebundene Rettungsdienst für den gesamten Rettungsdienstbereich (Stadt und Landkreis) Hildesheim gemäß § 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) sichergestellt.
Zu den Aufgaben des Trägers Rettungsdienstes zählen die Überwachung aller am Rettungsdienst beteiligten Leistungserbringer, organisatorische Grundsatzentscheidungen oder auch die Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplan. Ebenfalls die Abwicklung von Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern und die damit verbundene Bearbeitung des Budgets und Abrechnung der Rettungsdiensteinsätze, Qualitäts- und Beschwerdemanagement sowie die Planung der operativen Einsätze insbesondere für größere Schadenslagen, wie z.B. einen Massenanfall von verletzten Personen (ManV).
Notfallrettung
Die Notfallrettung soll bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herstellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung befördern, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG. Die Notfallrettung im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NRettDG schließt auch die Bewältigung von Notfallereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Kranken mit ein, soweit nicht der Eintritt des Katastrophenfalls festgestellt wird (Großschadensereignis).
Die Berufsfeuerwehr Hildesheim besetzt hierzu 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zwei Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) und einen Rettungswagen (RTW). Zusätzlich können bei Bedarf weitere Fahrzeuge (beispielsweise eine Schwerlast-RTW) in den Dienst genommen werden. Zusätzlich stellen der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kreisverband Hildesheim/Hameln-Pyrmont, die Johanniter-Unfallhilfe e. V. und Ruhrmedic GmbH fünf weiter RTW im Stadtgebiet Hildesheim.
Notfalltransport
Notfalltransporte sind bei sonstigen Verletzten oder Erkrankten, bei denen medizinische Maßnahmen notwendig werden könnten, diese in kurzer Zeit am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NRettDG.
Qualifizierter Krankentransport
Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die nach ärztlicher Verordnung während der Beförderung einer fachgerechten Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist, vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 NRettDG.
Im Rahmen der sogenannten „Mehrzweckfahrzeug (MZF)-Strategie“ können alle RTW des Rettungsdienstbereiches diese Aufgabe mit übernehmen.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Hildesheim/Hameln-Pyrmont und die Johanniter-Unfallhilfe e. V. stellen hierfür sieben weitere Fahrzeuge. Davon sind vier Fahrzeuge als reine Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt.
Außerdem ist im qualifizierten Krankentransport nach § 19 NRettDG MTN Krankentransporte Hildesheim GmbH eingesetzt.
Telenotfallmedizin
Die Stadt Hildesheim nimmt mit allen Rettungsmitteln an der Telenotfallmedizin teil.
Hierzu werden alle Rettungsmittel mit einem speziellen mobilen Endgerät ausgestattet. Über dieses können in den Einsätzen die Telenotfallmediziner kontaktiert werden. Mithilfe der Ausstattung des Personals, sowie der medizinischen Ausstattung auf den Fahrzeugen, können die TNM auf alle erhobenen Daten des Patienten reagieren und die Einsatzkräfte unterstützen. Die Möglichkeit einen diensthabenden Notarzt aus dem Stadtgebiet dazu zu alarmieren besteht jederzeit.
Institut für Notfallmedizin
Das Institut für Notfallmedizin Hildesheim übernimmt seit 2007 die Aufgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich (Stadt und Landkreis) Hildesheim. Die Aufgaben sind die Leitung des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen, die Angelegenheiten des Qualitätsmanagements sowie die Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nicht ärztlichen Personals. Hierunter fallen alle Personen, die auf den Rettungsmitteln eingesetzt sind.
Das Institut hat seinen Sitz in der Wache der Berufsfeuerwehr und wird von Herrn Professor Dr. Georg von Knobelsdorff als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst geleitet. Des Weiteren gehören dem Institut Dr. Karsten Goltermann, Norbert Kahl sowie Dr. Alfred Flaccus als stellvertretende Ärztliche Leiter Rettungsdienst an. Darüber hinaus arbeiten weitere Ärzte und Feuerwehrbeamte der Berufsfeuerwehr Hildesheim im Institut mit.
Operativer Rettungsdienst
Der operative Rettungsdienst ist dem Bereich der Gefahrenabwehr angegliedert. Im operativen Rettungsdienst werden alle Belange des Rettungsdienstes der Berufsfeuerwehr Hildesheim bearbeitet. Hierzu zählen beispielsweise die Bereiche Aus- und Fortbildung, Medizinprodukte Sicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene, Beschaffung oder z.B. das Zentrallager.
Kontakt:
Bei Fragen oder Anregungen im Bereich Trägeraufgaben Rettungsdienst oder im Bereich operativer Rettungsdienst erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten:
Stadt Hildesheim
Fachbereich Feuerwehren und Rettungsdienst-Rettungsdienst
An der Feuerwache 4-7
31135 Hildesheim
Tel.: 05121-301-2222
rettungsdienst@stadt-hildesheim.de
Bei Fragen rund um das Thema Praktikum / Ausbildung im Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Hildesheim erreichen Sie uns unter:
Ausbildung.rettungsdienst@stadt-hildesheim.de
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
Unseren Beauftragen für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV erreichen sie unter: medizinproduktesicherheit@stadt-hildesheim.de
